Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen  (AVLB) der C. Otto Gehrckens GmbH & Co.KG  Gehrstücken 9, D-25421 Pinneberg

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich – Schriftform – Abtretung 

  • (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVLB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Besteller“) und sind Bestandteil unserer sämtlichen Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse. Unsere AVLB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • (2) Unsere AVLB gelten ausschließlich; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AVLB abweichende Bedingungen des Bestellers oder Dritter erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  • (3) Unsere AVLB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die AVLB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 
  • (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVLB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • (5) Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

§ 2 Auskünfte, Beratungen, Änderungen der Ware

  • (1) Technische Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Basis unserer bisherigen Erfahrungen. Etwaig angegebene Werte und Leistungsangaben sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte, nicht individualisierte und nur annähernd maßgebliche Durchschnittswerte.
  • (2) Soweit wir derartige technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns ausdrücklich geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  • (3) Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung übernehmen wir auch keine Verpflichtung zur genauen Einhaltung dieser Werte, Leistungsangaben und Anwendungsmöglichkeiten. Unsere diesbezüglichen Erklärungen (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind insbesondere keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
  • (4) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Bestandteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen

§ 3 Angebote / Vertragsschluss / Urheberrechte

  • (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  • (2) Auf Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers hin kommt ein Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferungsausführung zustande. Sind Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach deren Zugang bei uns bestätigt oder ausgeführt, gelten diese als abgelehnt. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung, dem Angebot oder dem Auftrag des Bestellers ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Besteller widerspricht der Auftragsbestätigung binnen sieben Werktagen nach deren Empfang.
  • (3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser AVLB. Unsere mündlichen Aus- und Zusagen vor Abschluss des Vertrages (insbes. technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten im Internet und sonstigen Informationen) sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  • (4) Auftragsänderungen erfordern eine Änderungsvereinbarung mindestens in Textform und sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Besteller gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.
  • (5) An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 4 Lieferung / Lieferzeit / Mengenabweichungen / Verpackung / Werkzeuge

  • (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
  • (2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 
  • (3) Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
  • (4) Verpackung wird von uns zu Selbstkosten berechnet. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Europaletten und Gitterboxen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  • (5) Versandart, Versandweg und Verpackung unterstehen in Ermangelung diesbezüglicher konkreter Absprachen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
  • (6) Bei Anfertigungsware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Menge - bei entsprechender Anpassung des Kaufpreises - zulässig.
  • (7) Zur Herstellung von Ware von uns oder in unserem Auftrag angefertigte Werkzeuge und Formen verbleiben in Anbetracht unserer Konstruktionsleistung unser ausschließliches Eigentum, auch wenn die Kosten ihrer Herstellung ganz oder teilweise vom Besteller getragen werden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  • (1) Falls nicht ausdrücklich anders genannt, verstehen sich die von uns genannten Preise in EURO ab Werk, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.  
  • (2) Kaufpreiszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar oder per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller.
  • (3) Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer Vereinbarung mindestens in Textform. Dadurch auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Besteller.
  • (4) Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Leistungen erfüllt sind. 
  • (5) Auf Nachnahmesendungen wird kein Skonto gewährt. 
  • (6) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen anerkannter, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.   

§ 6 Lieferpflicht und Mitwirkungspflichten

  • (1) Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus dem abgeschlossenen Vertrag und diesen AVLB. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
  • (2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  • (3) Die Angabe oder Vereinbarung von Lieferfristen bzw. -terminen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.  
  • (4) Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.
  • (5) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • (6) Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  • (7) In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

§ 7 Verzögerungen der Lieferung

  • (1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von durch uns nicht beherrschbare Umstände bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.  
  • (2) Im Fall des verschuldeten Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des betroffenen Lieferwertes, maximal 12% des Lieferwertes zu verlangen, sofern dem Besteller ein Schaden aus dem Verzug erwächst. Der Besteller kann uns ferner schriftlich (Textform ist ausreichend) eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Tage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung wegen verschuldeten Lieferverzuges unterliegt den Regelungen zu Mängeln und Haftung nach §§ 9 und 10.

§ 8 Erfüllungsort

  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

§ 9 Mängelrüge / Mängelansprüche / Gewährleistungsfrist

  • (1) Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher und ausdrücklicher Abreden übernommen.
  • (2) Den Besteller trifft im Hinblick auf Mängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
  • (3) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird auf ein Jahr ab Gefahrenübergang, spätestens aber ab Lieferung, begrenzt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
  • (4) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Dazu zählen alle Produktspezifikationen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
  • (5) Aus Mängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte konstruktive Auslegung des Liefergegenstands durch den Besteller; fehlerhafter Einbau durch den Besteller oder Dritte; natürliche Abnutzung / normaler Verschleiß; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung; fehlerhafte, unsachgemäße oder zu lange Lagerung; ungeeignete Einsatzbedingungen (Temperaturen, Drücke, Medien), in die der Liefergegenstand eingebracht wurde; elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
  • (6) Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu unseren Lasten, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. Unser Recht die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  • (7) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen der folgenden Absätze - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  • (8) Im Falle des Unternehmerrückgriffs (§ 445a BGB) wird vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Besteller Mängel nicht vorhanden waren, wenn der Besteller nach obigem Absatz 2 pflichtgemäß untersucht, uns gegenüber jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
  • (9)  Macht der Besteller Rückgriffsansprüche geltend, muss er sich uns gegenüber so behandeln lassen, als habe er alle gesetzlich zulässigen vertragsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber seinem Vertragspartner (z.B. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf einen angemessenen Betrag) umgesetzt.
  • (10) Für gebrauchte Waren schließen wir die Gewährleistung aus; für Mängel stehen wir nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme ein.

§ 10 Haftung

  • (1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.
  • (2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  • (3) Soweit wir gemäß § 10 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  • (4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  • (5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  • (6) Soweit wir anwendungstechnische Beratung erteilen und die entsprechende Auskunft oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, ausdrücklich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  • (7) Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Sofern wir eine pauschalierte Verzugsentschädigung leisten, ist diese auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch nach diesem § 10 in Anrechnung zu bringen.

§ 11 Vertraulichkeit / Datenschutz

  • (1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.
  • (2) Wir weisen darauf hin, dass wir Daten (auch personenbezogene Daten) aus dem Vertragsverhältnis nach DSGVO (Art. 6 Abs 1b) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. In keinem Fall werden wir solche Daten darüber hinaus außerhalb unseres Unternehmens verwenden, verkaufen oder anderweitig Dritten übermitteln.
  • (3) Im Übrigen weisen wir bezüglich des Datenschutzes auf Folgendes hin:

    Kontaktdaten: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind wir, die C. Otto Gehrckens GmbH & Co. KG (Anschrift und Kontaktdaten siehe untenstehend). Unser Datenschutzbeauftragter ist unter der E-Mail-Adresse dsb-cog@cog.de oder unter unterstehenden Kontaktdaten erreichbar.

    Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage: Die Belieferung setzt vertraglich ggf. voraus, dass der Besteller uns personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“) übermittelt. Wir verarbeiten diese Daten zum Zweck von Vertragsabschluss und -erfüllung (einschließlich der Rechtsverfolgung und des Forderungseinzuges) auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Wir verarbeiten die Daten darüber hinaus auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Das berechtigte Interesse liegt dabei - nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen - in der Vermeidung eines Forderungsausfalls bei Dritten oder uns sowie in der Übermittlung von Unternehmens- und Produktinformationen an den Besteller.

    Datenkategorien: Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertrags- und Verbrauchsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen.

    Drittempfänger: Daten dürfen - auch vor Vertragsschluss - unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien - beispielsweise Bürgel oder die SCHUFA - zur Vermeidung von Forderungsausfällen bei Dritten oder uns übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Lieferanten, mit denen sich der Besteller in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Beurteilung des Forderungsausfallrisikos bereitstellen zu können. Eine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, wenn die der Auskunftei angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Besteller kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherten Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, sofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte.

    Unternehmens- und Produktinformationen: Wir nutzen auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) Daten, um dem Besteller ggf. auf postalischen oder - unter Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG - elektronischen Wege Informationen über unser Unternehmen, unsere Produkte und unsere sonstigen Leistungen zukommen zu lassen.

    Datenspeicherungsdauer: Wir löschen die Daten unverzüglich, wenn wir hierzu verpflichtet sind, insbesondere wenn wir die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigen und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist.

    Widerrufsrechte des Bestellers: Der Besteller kann der Datenverarbeitung zu dem unter „Unternehmens- und Produktinformationen“ genannten Zweck jederzeit gegenüber uns mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Dem Besteller steht unabhängig davon ein Widerrufsrecht nach Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO zu. Der Widerspruch kann an unseren Datenschutzbeauftragten (Kontakt siehe Kontaktdaten) oder an uns (Kontaktdaten siehe untenstehend) gerichtet werden.

    Sonstige Rechte des Bestellers: Dem Besteller stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Regelungen (insbesondere DS-GVO) folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem kann sich der Besteller bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der ihn betreffenden Daten beschweren. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Tel. 0431 988 1200, Fax 0431 988 1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Homepage: www.datenschutzzentrum.de.

    Weitere datenschutzrechtliche Erklärungen können auf unserer Internetseite unter www.cog.de/datenschutz/ eingesehen werden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  • (1) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis unsere diesbezügliche Forderung gegen den Besteller beglichen ist (einfacher Eigentumsvorbehalt).
  • (2) Der Besteller tritt uns hiermit in Höhe unserer Forderung sicherungshalber die Forderungen ab, die ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware treten oder sonst hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Abtretungen werden hiermit von uns angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind befugt, die Abtretung den Schuldnern des Bestellers auch selbst anzuzeigen.
  • (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt berechtigt und der Besteller zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns verpflichtet („Verwertungsfall“). Für den Verwertungsfall gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mitzunehmen.
  • (4) Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.
  • (5) Bei Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Besteller diese Dritte unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich (Textform ausreichend) zu benachrichtigen sowie uns Kopien von insoweit relevanten Unterlagen zu überlassen. Dem Besteller ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.

§ 13 Sonstiges

  • (1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer AVLB berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Soweit der Vertrag oder diese AVLB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AVLB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 
  • (2) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen den Besteller ist in diesen Fällen jedoch unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts. 

Pinneberg, Juli 2018

C. Otto Gehrckens GmbH & Co. KG
Gehrstücken 9
25421 Pinneberg

Telefon 0 41 01 / 50 02 - 0
 Telefax 0 41 01 / 50 02 - 83
 E-Mail: info(at)cog.LÖSCHEN.de

Sie können unsere AVLBs hier als PDF herunterladen.