Aktuelle PFAS Informationen


Was sind PFAS und warum gibt es ein Verbotsverfahren?

Was sind PFAS?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind eine Gruppe von über 10.000 chemischen Verbindungen, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt werden, darunter Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und Feuerlöschschäume. Sie sind extrem langlebig und werden daher auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Ihre Persistenz führt zu einer Anreicherung in der Umwelt und im menschlichen Körper, was teilweise mit gesundheitlichen Risiken wie Leber- und Nierenschäden sowie Krebs in Verbindung gebracht wird.

Der EU-Beschränkungsvorschlag

Im Februar 2023 haben Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden einen umfassenden Beschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser gruppenbasierte Ansatz zielt darauf ab, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS weitgehend zu verbieten, mit Ausnahmen für Anwendungen, bei denen PFAS als unverzichtbar gelten und keine Alternativen verfügbar sind.

Wie ist der aktuelle Stand des PFAS-Verbotsverfahrens?

  • Aktueller Verfahrensstand (Juni 2025)
    • Öffentliche Konsultation: Diese Phase endete im September 2023.

    • Bewertung durch ECHA: Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (RAC und SEAC) analysieren derzeit die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen und erarbeiten ihre Empfehlungen. Dieser Prozess wird noch einige Zeit andauern. Ein verbindliches Abschlussdatum wird derzeit nicht mehr genannt.
       
    • Entscheidung der EU-Kommission: Basierend auf den Empfehlungen der ECHA wird die EU-Kommission über die endgültigen Beschränkungen entscheiden. Ein verbindliches Datum hierzu wird derzeit nicht genannt.
    • Ergänzung des Beschränkungsvorschlags: In einem Fortschrittsbericht der ECHA vom 20.11.2024 wurden weitere Verwendungszwecke identifiziert, wie z.B. Dichtungsanwendungen, in denen auch Fluorpolymere für Dichtungen genannt werden.

    • Ergänzung des EU-Beschränkungsvorschlags:Unter speziellen Bedingungen ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS-haltigen Substanzen, wie z.B. Fluorpolymeren, anstelle eines Verbotes unter bestimmten Bedingungen wie z.B. Kreislaufwirtschaft möglich.
       
  • Inkrafttreten des Verbots: Wann und ob ein generelles PFAS-Verbot wirksam wird, ist derzeit nicht absehbar.
     
  • Teilverbote bereits in Kraft: Unabhängig vom umfassenden Beschränkungsvorschlag wurden bereits spezifische PFAS-Verbindungen reguliert:
     
    • PFHxA und verwandte Stoffe: Seit dem 10. Oktober 2024 gelten Beschränkungen für deren Verwendung in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und bestimmten Feuerlöschschäumen.
       
    • PFOA in Schaummitteln: Die Herstellung und der Verkauf sind seit dem 4. Juli 2020 verboten. Die Lagerung bei Endverbrauchern ist noch bis zum 4. Juli 2025 erlaubt, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
       
    • Politische und wirtschaftliche Aspekte: Die EU-Kommission hat signalisiert, dass für Anwendungen, die für den digitalen und ökologischen Wandel sowie die strategische Autonomie der EU als wesentlich gelten, Ausnahmeregelungen vorgesehen werden könnten, sofern keine tragfähigen Alternativen verfügbar sind. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie die Energiewende, die Medizintechnik und die Halbleiterindustrie.

Für Unternehmen und Verbraucher bedeutet dies, dass bereits jetzt mit einer schrittweisen Reduktion von PFAS-haltigen Produkten zu rechnen ist. Es ist ratsam, sich frühzeitig über alternative Materialien und Produkte zu informieren und entsprechende Umstellungen vorzubereiten.

Wie geht COG mit dem Thema PFAS und dem Verbotsverfahren um?

  • Wir arbeiten an der Qualifizierung von Fluorpolymeren, die ohne den Einsatz PFAS-haltiger Emulgatoren (Tenside) hergestellt wurden. Ziel ist es, Ihnen auch künftig hochwertige Werkstoffe zur Verfügung stellen zu können, die den aktuellen regulatorischen Anforderungen entsprechen.
     
  • In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden identifizieren wir alternative Werkstoffe für spezielle Anwendungen, die keine PFAS-haltigen Bestandteile enthalten. So möchten wir gemeinsam mit Ihnen individuelle, zukunftssichere Lösungen entwickeln.
     
  • Wir beobachten kontinuierlich die Entwicklungen am Markt sowie die Aktivitäten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), um frühzeitig auf regulatorische Änderungen reagieren zu können und Sie rechtzeitig über mögliche Auswirkungen zu informieren.
Kontaktieren Sie uns gerne!+49 4101 50 02-0