„AVLB“ Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und Leistungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe und Leistungen

der C. Otto Gehrckens GmbH & Co.KG

Gehrstücken 9, D-25421 Pinneberg

(„AVLB“)

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1.    Allgemeines, Geltungsbereich, Schriftform, Abtretung

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufe und Leistungen („AVLB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Besteller“) und sind Bestandteil unserer sämtlichen Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse. Unsere AVLB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Unsere AVLB gelten ausschließlich; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AVLB abweichende Bedingungen des Bestellers oder Dritter erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3. Unsere AVLB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) und hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die AVLB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVLB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

 

2.    Auskünfte, Beratungen, Änderungen der Ware bzw. Leistungen

2.1. Technische Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Basis unserer bisherigen Erfahrungen. Etwaig angegebene Werte und Leistungsangaben sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte, nicht individualisierte und nur annähernd maßgebliche Durchschnittswerte bzw. basieren ggf. auf Angaben von Herstellern von Vorprodukten.

2.2. Soweit wir derartige technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns ausdrücklich geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

2.3. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung übernehmen wir auch keine Verpflichtung zur genauen Einhaltung dieser Werte, Leistungsangaben und Anwendungsmöglichkeiten. Unsere diesbezüglichen Erklärungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind insbesondere keine zugesagten oder garantierten Beschaffenheitsmerkmale oder objektiven Beschaffenheitsanforderungen der Ware nach § 434 Abs. 3 BGB..

2.4. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Bestandteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum ggf. vertraglich gesondert zu vereinbarenden Zweck nicht beeinträchtigen.

 

3.    Angebote, Vertragsschluss, Urheberrechte

3.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. Die Darstellung der Ware auf unserer Online-Präsenz und im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Unterbreitung von Angeboten durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

3.2. Auf Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers hin kommt ein Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (Textform und E-Mail ausreichend) oder durch unsere Lieferungs- bzw. Leistungsausführung zustande. Sind Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach deren Zugang bei uns bestätigt oder ausgeführt, gelten diese als abgelehnt. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung, dem Angebot oder dem Auftrag des Bestellers ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Besteller widerspricht der Auftragsbestätigung binnen sieben Werktagen nach deren Empfang.

3.3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist der mindestens in Textform geschlossene Vertrag einschließlich dieser AVLB. Unsere mündlichen Aus- und Zusagen vor Abschluss des Vertrages (insbes. technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten im Internet und sonstigen Informationen) sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

3.4. Auftragsänderungen erfordern eine Änderungsvereinbarung mindestens in Textform und sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Besteller gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.

3.5. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung (Textform ausreichend).

 

4.    Lieferbedingungen, Lieferzeit, Verpackung, Mengenabweichungen, Werkzeuge

4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung zu Konditionen gemäß dem Incoterm "EXW" (Incoterm-Codes 2020) vereinbart.

4.2. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

4.3. Der Beginn einer etwaig von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.

4.4. Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

4.5. Versandart, Versandweg und Verpackung unterstehen in Ermangelung diesbezüglicher konkreter Absprachen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten. Die uns nach dem Verpackungsgesetz treffenden Rücknahmepflichten erfüllen wir über Systembetreiber, wobei wir Europaletten und Gitterboxen selbst zurücknehmen.

4.6. Bei Anfertigungsware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Menge - bei entsprechender Anpassung des Kaufpreises - zulässig.

4.7. Zur Herstellung von Ware von uns oder in unserem Auftrag angefertigte Werkzeuge und Formen verbleiben in Anbetracht unserer Konstruktionsleistung unser ausschließliches Eigentum, auch wenn die Kosten ihrer Herstellung ganz oder teilweise vom Besteller getragen werden.

4.8. Unsere Waren sind - soweit nicht anders vereinbart - zur Verarbeitung im eigenen Betrieb des Bestellers bestimmt.

 

5.    Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Falls nicht ausdrücklich anders genannt, verstehen sich die von uns genannten Preise in EURO ab Werk ohne Verpackung; die gesetzliche Mehrwertsteuer oder sonstige Verkaufs- oder andere nationale Steuern im Lande des Bestellers sind nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Verpackungskosten und gesetzliche Mehrwertsteuer werden am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen; weitergehende Steuern trägt der Besteller und werden ihm ggf. von uns zusätzlich belastet.

5.2. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bzw. Leistung öffentliche Abgaben, die die Einfuhr oder den Vertrieb der Ware oder die Erbringung der Leistung betreffen, erhöht oder neu eingeführt werden, sind wir zum Rücktritt von dem betroffenen Vertrag berechtigt.

5.3. Wurde für unsere Leistungen ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, werden wir, wenn wir bei der Leistungserbringung feststellen sollten, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, dem Besteller hiervon unverzüglich Mitteilung machen. Eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages liegt dann vor, wenn die im Kostenvoranschlag genannte Vergütung um mehr als 10% überschritten wird.

5.4. Soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen oder vereinbart sind Kaufpreiszahlungen innerhalb von 30 Tagen netto bar oder per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller.

5.5. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer Vereinbarung mindestens in Textform. Dadurch auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Besteller.

5.6. Die Gewährung eines jeden Skonto setzt voraus, dass sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Leistungen erfüllt sind. Auf Nachnahmesendungen wird kein Skonto gewährt.

5.7. Die Aufrechnung mit anderen als von uns anerkannten, unbestrittenen oder gegen uns rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen durch den Besteller ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, soweit sie auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis oder der Einrede des nicht erfüllten Vertrags beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.

5.8. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Schadenspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleiben vorbehalten.

5.9. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, etwaig eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen und Leistungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.

 

6.    Lieferpflicht, Mitwirkungspflichten

6.1. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus dem abgeschlossenen Vertrag und diesen AVLB. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.

6.2.Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

6.3. Die Angabe oder Vereinbarung von Lieferfristen bzw. -terminen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.  

6.4. Werden wir, ohne dass wir dies zu vertreten hätten, selbst nicht oder nicht ordnungsgemäß mit erforderlichen (Vor-) Produkten beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen von (Vor-) Produkten aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Vorlieferung informieren und das Rücktrittsrecht ausüben. Auch dem Besteller steht infolge der Information ein Rücktrittsrecht zu. Eine etwaig bereits erhaltene Gegenleistung werden wir im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.

6.5. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.6. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7.    Lieferungs- und Leistungshindernisse, Verzögerungen der Lieferung

7.1. Fälle höherer Gewalt, d.h. von außen kommender, unvorhersehbarer und/oder unbeherrschbarer Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert bzw. abgewendet werden können (z.B. Naturereignisse, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, Pandemie- und Epidemieereignisse, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand), welche die Herstellung oder den Versand der Ware oder die Erbringung unserer Leistung verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Störung von der Liefer- bzw. Leistungspflicht. Überschreitet die Störung die Dauer von drei Monaten, sind wir ebenso wie der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

7.2. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen aufgrund höherer Gewalt im vorstehenden Sinne sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Berücksichtigung unserer Lieferverpflichtungen sowie unseres Eigenbedarfs zu verteilen.

7.3. Der Eintritt unseres Liefer- oder Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist aber eine Mahnung in Textform durch den Besteller erforderlich. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere etwaige Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 11 dieser AVLB beschränkt. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, bleiben unberührt.

 

8.    Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

 

9.    Mängelrüge

9.1. Unsere Warenlieferungen sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten – insbesondere aber vor einer etwaigen Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder einem Einbau – sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn uns nicht binnen fünf Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche (Textform ausreichend) Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Waren als vom Besteller genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Bei Teillieferungen gilt das Vorstehende für jede einzelne Teilmenge.

9.2. Soweit bei von uns erbrachten Leistungen eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, hat der Besteller von uns erbrachte Leistungen unmittelbar und unverzüglich bei Anlieferung zu prüfen und Beanstandungen an Liefer- bzw. Leistungsumfang, Beschaffenheit oder Qualität unverzüglich geltend zu machen. Unsere Leistung gilt spätestens als mangelfrei abgenommen, wenn der Besteller nicht binnen fünf Werktagen nach Leistungserbringung Qualitätsmängel in Textform reklamiert. Die widerspruchslose Verwendung unserer Leistungen oder die Zahlung durch den Besteller gelten als Abnahme. Die Kosten der Abnahme treffen den Besteller.

9.3. Die schriftliche (Textform ausreichend) Mängelrüge des Bestellers muss Art und Ausmaß eines Mangels genau bezeichnen.

9.4. Eine Mängelrüge berechtigt den Besteller nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.

9.5. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige nach vorstehenden Grundsätzen, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Bestellers auf Ersatz entsprechender Kosten
("Aus- und Einbaukosten").
 

10. Garantien, Gewährleistungsfrist, Mängelansprüche

10.1. Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher, ausdrücklicher und schriftlicher Abreden übernommen.

10.2. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird auf ein Jahr ab Gefahrenübergang, spätestens aber ab Lieferung, begrenzt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen; dies gilt auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette. Die Ablaufhemmung aus § 445b Abs. 2 BGB bleibt unberührt; sie endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Sache dem Besteller abgeliefert haben. Diese Regelungen zur Verjährung von Rückgriffsansprüchen und zur Ablaufhemmung gelten nicht, sofern der letzte Vertrag in dieser Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist.

10.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 11.1 und 11.7 sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.4. Eine etwaige anwendungstechnische Beratung, die wir nach bestem Wissen leisten, ist unverbindlich und befreit den Besteller nicht davon, jede einzelne Lieferung vor Verarbeitung auf ihre Eignung für den beabsichtigten Einsatz zu überprüfen. Der Besteller ist allein verantwortlich für Einsatz, Verwendung und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware sowie für die Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsbestimmungen.

10.5. Wir stehen für Sachmängel der Ware unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 11 – ein wie folgt:

10.5.1. Soweit eine Beschaffenheit der Ware vereinbart wurde, kommen insoweit objektive Anforderungen an die Ware nicht zur Anwendung.

10.5.2. Alle diejenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft erweisen, werden wir im Falle ordnungsgemäßer Untersuchung und Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei ersetzen; ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir sind indes berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

10.5.3. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach entsprechender Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

10.5.4. Das Recht des Bestellers, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, besteht nur in dringenden Fällen der Gefährdung seiner Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden; wir sind in diesen Fällen unverzüglich zu benachrichtigen.

10.5.5. Wir werden – soweit die Mängelrüge berechtigt ist – die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung eintritt. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Besteller die Ware nach Ablieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht hat, sind dadurch entstehende Mehrkosten vom Besteller zu tragen. Wir ersetzen bei dem Verkauf einer neu hergestellten Sache außerdem im Umfang unserer gesetzlich nicht abdingbaren Verpflichtungen die vom Besteller geleisteten Aufwendungen im Rahmen von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette. Wir können jedoch vom Besteller aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandene Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Besteller wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

10.5.6. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

10.5.7. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 11 dieser Bedingungen.10.5.8. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen.

10.6. Für Rechtsmängel der Ware stehen wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 11 – ein wie folgt:

10.6.1. Führt die Benutzung der Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, werden wir auf unsere Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Ware in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

10.6.2. Unsere in Ziffer 10.6.1. genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 11 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

  • der Besteller uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
  • der Besteller uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 10.6.1. ermöglicht,
  • uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
  • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht oder sonst vom Besteller zu vertreten ist und
  • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller die Ware eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

10.7. Unberührt bleiben die Rechte des Bestellers aus etwaig von uns gesondert abgegebenen Garantien.

10.8. Aus Mängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte konstruktive Auslegung des Liefergegenstands durch den Besteller; fehlerhafter Einbau durch den Besteller oder Dritte; natürliche Abnutzung / normaler Verschleiß; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung; fehlerhafte, unsachgemäße oder zu lange Lagerung; ungeeignete Einsatzbedingungen (Temperaturen, Drücke, Medien), in die der Liefergegenstand eingebracht wurde; elektrochemische oder elektrische Einflüsse.

10.9. Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte handelt. Im Übrigen wird im Falle eines etwaigen Unternehmerrückgriffs (§ 445a BGB) vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Besteller Mängel nicht vorhanden waren, wenn der Besteller pflichtgemäß untersucht, uns gegenüber jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

10.10. Macht der Besteller Rückgriffsansprüche geltend, muss er sich uns gegenüber so behandeln lassen, als habe er alle gesetzlich zulässigen vertragsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber seinem Vertragspartner (z.B. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf einen angemessenen Betrag) umgesetzt.

10.11. Für gebrauchte Waren und Ware, die vereinbarungsgemäß als nicht spezifikationsgerechte Ware ("off-grade") verkauft worden ist, schließen wir die Gewährleistung aus; für Mängel stehen wir nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme ein.

 

11. Haftung

11.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11 eingeschränkt.

11.2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11.3. Soweit wir gemäß § 11 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

11.4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

11.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

11.6. Soweit wir anwendungstechnische Beratung erteilen und die entsprechende Auskunft oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, ausdrücklich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.7. Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens (insbesondere im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels), für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Exportkontrolle

12.1. Wir haben uns der strengen Einhaltung internationaler Sanktions- und Exportkontrollbestimmungen unterworfen. Zu diesen Bestimmungen zählen unter anderem Handelsbeschränkungen und finanzielle Sanktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen wurden oder die durch Bestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder einer anderen nationalen oder regionalen Organisation in Kraft gesetzt wurden, deren Rechtshoheit wir unterstehen, einschließlich unserer verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG und Mitarbeiter, wo auch immer sich diese befinden (im Folgenden: Exportkontrollvorschriften).

12.2. Der Besteller hält die Exportkontrollvorschriften ein. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EG-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen, oder den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, Geschäfte mit Embargo-Staaten, die verboten sind, Geschäfte, für die die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt und Geschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung erfolgen könnte, zu unterlassen.

12.3. Der Besteller wird uns im Voraus informieren und alle Informationen zur Verfügung stellen (inkl. Endverbleib), die zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften durch uns erforderlich sind, insbesondere wenn unsere Ware oder sonstige Leistungen bestellt werden für die Verwendung im Zusammenhang mit

  • einem Land oder Territorium, einer natürlichen oder juristischen Person, das/die Beschränkungen oder Verboten nach den EU, US oder anderen anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegt/unterliegen oder
  • der Konstruktion, Entwicklung, Produktion oder Nutzung militärischer oder nuklearer Güter, chemischer oder biologischer Waffen, Raketen, Raum- oder Luftfahrzeuganwendungen und Trägersystemen hierfür.

12.4. Der Besteller wird uns alle für eine Ausfuhrgenehmigung gegebenenfalls notwendigen Informationen für den Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach Aufforderung bereitstellen.

12.5. Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass die anwendbaren Exportkontrollvorschriften nicht entgegenstehen. In einem solchen Fall sind wir insbesondere berechtigt, auch bestätigte Bestellungen zu ändern oder die Bestätigung zu widerrufen sowie die Erfüllung des Vertrages ohne jede Haftung gegenüber dem Besteller zu verweigern oder zurückzuhalten oder vom Vertag zurückzutreten.

12.6. Verletzt der Besteller eine der vorstehenden Verpflichtungen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt.

 

13.  Vertraulichkeit, Datenschutz

13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

13.2. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten (auch personenbezogene Daten) aus dem Vertragsverhältnis nach DSGVO (Art. 6 Abs 1b) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. In keinem Fall werden wir solche Daten darüber hinaus außerhalb unseres Unternehmens verwenden, verkaufen oder anderweitig Dritten übermitteln.

13.3. Im Übrigen weisen wir bezüglich des Datenschutzes auf Folgendes hin:

Kontaktdaten: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind wir, die C. Otto Gehrckens GmbH & Co. KG (Anschrift und Kontaktdaten siehe untenstehend). Unser Datenschutzbeauftragter ist unter der E-Mail-Adresse dsb-cog@cog.de oder unter untenstehenden Kontaktdaten erreichbar.

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage: Unsere Lieferungen und Leistungen setzen vertraglich ggf. voraus, dass der Besteller uns personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“) übermittelt. Wir verarbeiten diese Daten zum Zweck von Vertragsabschluss und -erfüllung (einschließlich der Rechtsverfolgung und des Forderungseinzuges) auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO). Wir verarbeiten die Daten darüber hinaus auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Das berechtigte Interesse liegt dabei - nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen - in der Vermeidung eines Forderungsausfalls bei Dritten oder uns sowie in der Übermittlung von Leistungsinformationen an den Besteller.

Datenkategorien: Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten (wie zum Beispiel Firma, ggf. Ansprechpartner, Adresse), Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen.

Drittempfänger: Daten dürfen unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien zur Vermeidung von Forderungsausfällen bei Dritten oder uns übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, mit denen sich der Besteller in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Beurteilung des Forderungsausfallrisikos bereitstellen zu können. Eine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, wenn die der Auskunftei angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Besteller kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherten Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, sofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte.

Produkt und Leistungsinformationen: Wir nutzen auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) Daten, um dem Besteller ggf. auf postalischem oder - unter Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG - elektronischem Wege Informationen über unser Unternehmen, unsere Produkte und unsere sonstigen Leistungen zukommen zu lassen.

Datenspeicherungsdauer: Wir löschen die Daten unverzüglich, wenn wir hierzu verpflichtet sind, insbesondere wenn wir die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigen und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist.

Widerspruchsrechte: Eine betroffenen Person kann der Datenverarbeitung zu dem unter „Produkt- und Leistungsinformationen“ genannten Zweck jederzeit gegenüber uns mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der betroffenen Personsteht unabhängig davon ein Widerspruchsrecht nach Art. 13 Abs. 2 b) bzw. Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO zu. Der Widerspruch kann an unseren Datenschutzbeauftragten (Kontakt siehe Kontaktdaten) oder an uns (Kontaktdaten untenstehend) gerichtet werden.

SonstigeRechte: Der betroffenen Person stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Regelungen (insbesondere DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz) folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem kann sich die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der ihn betreffenden Daten beschweren. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:  Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Tel. 0431 988 1200, Fax 0431 988 1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Homepage: www.datenschutzzentrum.de.

Weitere datenschutzrechtliche Erklärungen können auf unserer Internetseite unter www.cog.de/datenschutz/ eingesehen werden.

13.4. Stellen wir dem Besteller im Rahmen der Durchführung eines Vertrages oder der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten unserer Mitarbeiter (nachfolgend „Personenbezogene Daten“) zur Verfügung oder erlangt der Besteller auf sonstige Weise Kenntnis von diesen Personenbezogenen Daten, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Verarbeitungszweck: Personenbezogene Daten, die auf vorgenannte Weise offengelegt und nicht in unserem verarbeitet werden, dürfen vom Besteller ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verarbeitet und nicht – außer bei gesetzlicher Zulässigkeit – anderweitig verarbeitet, insbesondere gegenüber Dritten offengelegt und/oder für eigene Zwecke analysiert und/oder zur Bildung von Profilen genutzt werden.

Weiterverarbeitung und Weitergabe: Der Besteller darf die Personenbezogenen Daten nur weiterverarbeiten, insbesondere an seine Gruppengesellschaften zur Durchführung des betreffenden Vertrages weitergeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Umgangspflichten: Der Besteller stellt sicher, dass die Personenbezogenen Daten nur denjenigen Arbeitnehmern des Bestellers zugänglich gemacht werden, die zur Durchführung des betreffenden Vertrages eingesetzt werden und auch nur in dem für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Umfang (Need-to-know-Prinzip). Der Besteller wird seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts gerecht wird, insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen. Der Besteller erwirbt an den Personenbezogenen Daten keine Rechte und ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit zur Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung der Personenbezogenen Daten verpflichtet. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf Personenbezogene Daten sind ausgeschlossen.

Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen unterrichtet uns der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten, insbesondere bei Verlust. Bei Beendigung des betreffenden Vertrages wird der Besteller die Personenbezogenen Daten, einschließlich aller angefertigten Kopien, gemäß den gesetzlichen Vorgaben löschen.

 

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis unsere diesbezügliche Forderung gegen den Besteller beglichen ist (einfacher Eigentumsvorbehalt).

14.2. Der Besteller tritt uns hiermit in Höhe unserer Forderung sicherungshalber die Forderungen ab, die ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware treten oder sonst hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Abtretungen werden hiermit von uns angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind befugt, die Abtretung den Schuldnern des Bestellers auch selbst anzuzeigen.

14.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt berechtigt und der Besteller zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns verpflichtet („Verwertungsfall“). Für den Verwertungsfall gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mitzunehmen. Darüber hinaus hat uns der Besteller auf erste Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über den Bestand der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und der abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Forderungsabtretung seinen Abnehmern unverzüglich mitzuteilen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

14.4. Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.

14.5. Bei Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Besteller diese Dritte unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich (Textform ausreichend) zu benachrichtigen sowie uns Kopien von insoweit relevanten Unterlagen zu überlassen. Dem Besteller ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.

 

15.  Sonstiges

15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer AVLB berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Soweit der Vertrag oder diese AVLB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AVLB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

15.2. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

15.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

 

Pinneberg, Juli 2025

C. Otto Gehrckens GmbH & Co. KG

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